Rechtsprechung
BGH, 04.06.1992 - BLw 11/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleich der durch eine Hoferbeneinsetzung benachteiligten Erben als Sinn der Zahlung einer Ergänzungsabfindung nach § 13 Höfeordnung (HöfeO) - Darlegungsvoraussetzungen einer Abweichungsrechtsbeschwerde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - BLw 11/92
Sie meint, das Oberlandesgericht sei von der Entscheidung im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 18. April 1975, V BL 27/74 (RdL 1975, 181 ff) abgewichen. - BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - BLw 11/92
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 150 ff). - BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76
Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - BLw 11/92
Auch wenn das zuträfe (was offen bleiben kann), wäre damit eine Abweichung im Sinn der Rechtsprechung des Senats nicht gegeben; vielmehr müßte die angefochtene Entscheidung ausdrücklich einen abstrakten tragenden Rechtssatz aufgestellt haben, der einem tragenden Grundsatz der Vergleichsentscheidung widerspricht (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1977, V BLw 16/76, LM LwVG § 24 Nr. 30).